Über 15 Jahre hatte es gedauert, bis sich Bund, Länder und Wirtschaft auf bundeseinheitliche Regelungen für die Verwertung mineralischer Abfälle einigen konnten und die hierfür erarbeitete Mantelverordnung im Frühsommer sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat passierte. Nun blicken die Stakeholder nach vorne und beratschlagen, was bis zum Inkrafttreten der Verordnung am 1. August 2023 noch zu tun ist. Auf der Berliner Konferenz Mitte September diskutierten Vertreter aus Wirtschaft und Politik die aus ihrer Sicht bestehenden To-do-Listen.
Ein Punkt, der von Seiten der Bau- und Recyclingbranche bis zum Ende der parlamentarischen Beratungen stets kritisiert wurde, war, dass die Mantelverordnung keine Regelung zum Abfallende von Recyclingbaustoffen enthält. Dies bleibe ein Thema, das diskutiert werden müsse, betonte Michael Weiß, Geschäftsführer der Ettengruber GmbH und Vorsitzender des Fachausschusses Recycling und Entsorgung im Deutschen Abbruchverband, auf der Berliner Tagung. Denn ohne Produktstatus bleibe den gütegesicherten RC-Baustoffen der Makel des Abfalls anhaften und mache sie damit zur zweiten Wahl für Bauherren und Planer.
Da mit Inkrafttreten der Mantelverordnung automatisch die wenigen bestehenden Erlasse auf Länderebene zum Abfallende der besten Klassen an Recyclingbaustoffen und Bodenaushub wegfallen, sollte die Einführung einer Abfallende-Regelung auf Bundesebene laut Weiß daher eine der politischen Kernaufgaben der nächsten zwei Jahre sein. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz biete mit der Verordnungsermächtigung in § 5 Abs. 2 eine Möglichkeit hierzu. Nun müsse der nächste Schritt gegangen werden, um Rechtssicherheit und somit eine verlässliche Nachfrage zu schaffen.
Berechtigte Hoffnung, dass es dazu kommt, gibt es. So hatte BMU-Staatssekretär Florian Pronold (SPD) in seiner anlässlich der Bundesratsabstimmung gehaltenen Rede bereits Änderungen an der Verordnung noch vor Inkrafttreten in zwei Jahren in Aussicht gestellt.
Der Startschuss zu den Beratungen steht nun offenbar kurz bevor. Laut Petra Umlauf-Schülke vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium hat das Bundesumweltministerium die Abteilungsleiter der Länder für Ende September zu Gesprächen eingeladen, unter anderem mit dem Ziel eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Diese soll sich mit der geplanten Änderungsnovelle der Ersatzbaustoffverordnung befassen, aber auch mit der Erarbeitung des durch die Mantelverordnung neu eingeführten Ersatzbaustoffkatasters und den Vorbereitungen zur geplanten ersten Evaluierung zwei Jahre nach Inkrafttreten.
Den vollständigen Artikel zur Berliner Konferenz lesen Sie in Ausgabe 39/2021 von EUWID Recycling und Entsorgung. Für Kunden unserer Premium-Angebote steht die Ausgabe ab Dienstrag, 14.00 Uhr, als E-Paper zur Verfügung.
 

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