Jeder Arbeitnehmer, aber auch Soldaten, Beamte oder Auszubildende oder Beamten, können einen VL-Vertrag abschließen.
Viele Arbeitnehmer verzichten auf vermögenswirksame Leistungen. Dabei gibt es Geld vom Arbeitgeber und Zulangen vom Staat obendrauf. Wie das auch mit ETFs geht – ein Wegweiser.
Von .css-viqvuv{border-bottom:1px solid #29293a;-webkit-text-decoration:none;text-decoration:none;-webkit-transition:border-bottom 150ms ease-in-out;transition:border-bottom 150ms ease-in-out;}.css-viqvuv:hover{border-bottom-color:transparent;}Thomas Öchsner
Es geht um ein Geschenk, das sich immer noch Millionen Arbeitnehmer entgehen lassen. 40 Euro im Monat, das ist der Höchstbetrag, den Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistung (VL) an ihre Mitarbeiter zahlen. Zusätzlich obendrauf kann es noch einmal im Jahr eine staatliche Zulage geben. Doch viele Angestellte wissen von dem Geschenk nichts oder glauben: 40 Euro im Monat – das lohnt sich eh nicht. Gerade Berufsanfänger, die vielleicht von ihrem ersten Verdienst etwas zur Seite legen wollen, sollten die Chance aber nutzen, mithilfe des Chefs oder der Chefin zu sparen. Das geht ganz einfach und inzwischen auch mit den beliebten ETFs. Wie man sich mit den 40 Euro in ein paar Jahren ein paar Tausend Euro zusammenspart – die wichtigsten Fragen und Antworten.

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