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Die baden-württembergische Landesregierung erhöht mit einer neuen 2G-Regelung den Druck auf Ungeimpfte. Diese sollen ab einer bestimmten Warnstufe künftig in ihren Aktivitäten eingeschränkt werden.
Stuttgart – Menschen ohne Coronaimpfung dürfen im Herbst möglicherweise keine Restaurants oder Veranstaltungen in Baden-Württemberg besuchen. Diese sollen dann für Geimpfte oder Genesene reserviert sein. Diese 2G-Regel ist in der neuen Coronaverordnung des Landes vorgesehen, die an diesem Montag in Kraft treten soll.
Die Einschränkungen sollen gelten, sobald 390 der rund 1600 Intensivbetten durch Coronapatienten belegt sind oder zwölf von 100 000 Einwohnern wegen des Virus im Krankenhaus sind. Der Präsident des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, hält es für richtig, den Druck auf Ungeimpfte zu erhöhen. „Um die vierte Welle zu brechen, bevor sie dramatisch wird, sollte man jetzt bundesweit überall dort, wo es möglich ist, eine 2G-Regel einführen“, mahnte er.
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hält dagegen. Mit „offenkundig willkürlich festgelegten Grenzwerten“ komme dieser Plan „mittelalterlichen Daumenschrauben zur Durchsetzung von Impfungen gleich“. Anders als Rülke nennt Uwe Lahl, der Amtschef des Sozialministeriums, die 2G-Regel verhältnismäßig. „Es gibt keine andere Möglichkeit“, sagte er unserer Zeitung.
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Die Wirtschaftsverbände sind alarmiert: „Wir vertrauen auf die Landesregierung, dass eine 2G-Regel so gestaltet ist, dass vor allem die von Beschränkungen hart getroffenen Unternehmen nicht wieder unverhältnismäßig in ihrer Geschäftstätigkeit beeinträchtigt werden“, sagte Marjoke Breuning, die Präsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart. Vor allem die Gastronomie, der Tourismus, die Eventbranche und körpernahe Dienstleistungen fürchteten neben dem Aufwand bei der Überprüfung der 2G-Regel das Ausbleiben von Kunden und erneute Umsatzeinbußen.
Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Baden-Württemberg „sieht Zugangsbeschränkungen generell kritisch“, sagt sein Sprecher Daniel Ohl. „Das gilt für 3G und noch mehr für 2G.“ Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte bedeuteten stets wirtschaftliche Verluste, weil sie das Gästepotenzial verkleinern und auch Gruppen, in denen sich Ungeimpfte befinden, vom Besuch abhalten. „Solche Regelungen treffen die gastgewerbliche Branche härter als die meisten anderen Wirtschaftsbereiche“, so Ohl. Je später die „2G“ kämen, desto geringer seien die negativen Effekte. „Der Dehoga unterstützt daher ausdrücklich alle Anstrengungen, die auf eine Erhöhung der Impfquote abzielen.“
In puncto Testpflicht hat das Land vor Gericht gewonnen. Einen Eilantrag gegen die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests für ungeimpfte Menschen hat das baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim abgewiesen.

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