(BWP) Zur Ankündigung der Firma Van Asten gegen die Ablehnung ihres Baugesuchs für die Erweiterung einer Schweinehaltungsanlage in Neumark vor Gericht zu gehen, erklärt Olaf Müller, landwirtschaftlicher Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen: „Wir bedauern die Entscheidung von Van Asten, gegen den Ablehnungsbescheid vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Begründung des Landesverwaltungsamtes rechtssicher ist und auch dem Klageweg stand hält. Selbstverständlich steht es jedem Antragsteller frei, sich auf den Rechtsweg zu begeben. Eine juristische Klärung ermöglicht die Schaffung von Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Im Sinne des Tierwohls und der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner hoffen wir, dass es bei der bestehenden Entscheidung bleibt.“
Quelle: gruene-fraktion.thueringen.de

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