Für die Festlegung der Ferientermine sind in Deutschland ausschließlich die Bundesländer zuständig. Sie regeln die Termine im Rahmen des Bildungsrechts der Länder, der Bund hat darauf keinen Einfluss.

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Abstimmung der Ferientermine zwischen den Bundesländern

Zuständig sind jeweils die Landeskultusministerien. Die Länder regeln die Ferienverhältnisse durch Rechtsverordnung. Im Falle des Landes Hessen zum Beispiel regelt die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 die Ferien. Die Bundesländer stimmen sich bei der Feriengestaltung freiwillig ab. Als Ferientage gelten alle Werktage von Montag bis Samstag mit Ausnahme eventuell enthaltener Feiertage.

Festlegung der Ferien durch die Bundesländer

Die Ferientermine werden mindestens zwei Schuljahre im Voraus festgelegt. Die Länder sind bei all ihren Entscheidungen rechtlich autonom. Es wurde jedoch schon früh erkannt, dass eine Koordination zwischen den Ländern sinnvoll ist. Da in den Sommerferien das größte Reisevolumen in allen Bundesländern auftritt, sollen die Ferientermine der Bundesländer abgestimmt werden, um so eine Entzerrung zu erreichen. Sonderregelungen gibt es für die Inseln in der Nordsee und die Halligen. Die regionale Staffelung der Termine ist aus zwei Gründen bedeutsam:

  • Die touristischen Infrastrukturen werden durch eine längere Ferienzeit infolge der gestreckten Verteilung auf die Länder besser ausgenutzt
  • Die Ballung der Nutzung der Verkehrswege zu Ferienbeginn und Ferienende wird entzerrt

Insgesamt überwiegen bei der Festlegung der Termine jedoch pädagogische Aspekte, wie zum Beispiel die Garantie ausreichender Vorbereitungszeit auf Prüfungen und ein angemessener Rhythmus zwischen Unterricht und Ferien.

Das Hamburger Abkommen

Im Hamburger Abkommen, das zwischen den Bundesländern vereinbart und von der Kultusministerkonferenz am 28. Oktober 1964 verabschiedet wurde, wird die Zusammenarbeit der Bundesländer im öffentlichen Schulwesen geregelt. Das Hamburger Abkommen ersetzte damals ein früheres Abkommen der Bundesländer und regelt bis heute die Grundstruktur des Bildungswesens, das Ländersache ist. Das Abkommen enthält auch allgemeine Bestimmungen über die Dauer von Schuljahr und Ferien. § 3 des Abkommens regelt, dass die Zahl der Ferientage in allen Bundesländern jährlich 75 Tage beträgt. Als Zeitraum, in denen die Sommerferien gegeben werden sollen, legt da Abkommen die Zeit zwischen 1. Juli und 10. September fest.

Ferienarten

In allen Bundesländern und Regionen sind die Ferienarten identisch, haben jedoch aufgrund regionaler Verhältnisse wie Incoming-Tourismus, Landwirtschaft oder geografischer Verhältnisse unterschiedliche Relevanz.

  • Sommerferien zwischen 1. Juli und 10. September, sechs Wochen
  • Herbstferien im Oktober, ein bis zwei Wochen
  • Weihnachtsferien um Weihnachten und Neujahr, zwei bis drei Wochen
  • Winterferien eine Woche, nicht in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein; in diesen Ländern gibt es stattdessen bewegliche Ferientage oder längere Osterferien
  • Osterferien rund um das Osterfest, zwei bis drei Wochen
  • Pfingstferien wenige Tage, nicht in Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
  • Soweit einzelne Länder keine Pfingstferien haben, werden dort bewegliche Ferientage eingeräumt. Sie werden meist nach regionalen Gesichtspunkten festgelegt.

Vereinzelt ist es möglich, aus gewichtigen Gründen die Ferien durch Antrag bei der Schulleitung, um einige Tage zu verlängern. Diesen Anträgen wird jedoch nur selten entsprochen.

Planung der Ferientermine

Konkret vereinbart die Kultusministerkonferenz die Sommerferientermine für einige Jahre. Im Augenblick ist es üblich, die Termine mit einem Vorlauf von bis zu fünf Jahren zu veröffentlichen. Bei der Festlegung der Termine wechseln sich die Bundesländer ab. Dazu wurden Ländergruppen gebildet, die jeweils zu den gleichen Terminen Ferien haben: 1. Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein 2. Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 3. Nordrhein-Westfalen 4. Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 5. Baden-Württemberg, Bayern Traditionell liegen die Ferien für die Ländergruppe 5 auf dem letzten Termin, weil beide Pfingstferien haben und auf einer langen Prüfungsvorbereitungszeit bestehen. Darüber gibt es Konflikte mit Nordrhein-Westfalen, das ebenfalls auf den letzten Termin rücken möchte.