(BWP) Eigentlich sollen kommunale Unternehmen die Bezüge ihrer Geschäftsführer offenlegen. Dafür haben die Kommunen Sorge zu tragen. So sieht es zumindest die Kommunalverfassung seit fünf Jahren vor. Diese Regelung läuft jedoch weitestgehend ins Leere, kritisiert der GRÜNE Abgeordnete Johannes Saalfeld und legt neue Zahlen vor.
„224 von 331 Unternehmen mit kommunaler Beteiligung legen die Bezüge ihrer Geschäftsführer nicht offen. Das sind Zweidrittel aller Unternehmen. Nach fast fünf Jahren ist das eindeutig zu viel. Die Zahlen sind ernüchternd und legen einen deutlichen Handlungsbedarf offen. Das Innenministerium muss sich fragen lassen, warum die Umsetzung so schleppend verläuft. Es geht hier immerhin um ein Informationsrecht der Öffentlichkeit. Die Einwohner einer Stadt finanzieren mit ihren Steuergeldern diese Unternehmen. Darum haben sie auch ein Anrecht darauf zu erfahren, was mit diesen öffentlichen Geldern passiert. Es ist nicht in Ordnung, wenn eine solche Transparenzverpflichtung überwiegend ignoriert wird. Jetzt ist das Innenministerium als Kommunalaufsicht gefragt. Bestehende Pflichten zur Offenlegung sind umzusetzen. Was nutzt eine solche Vorschrift, wenn sie in der Praxis nur von einer Minderheit umgesetzt wird? Es ist nicht gerechtfertigt, wenn zum Beispiel der Flughafen Rostock-Laage Zuschüsse von Land und Kommunen in Höhe von mehreren Millionen Euro erhält, aber die Pflicht zur Offenlegung der Geschäftsführerbezüge ignoriert. Das ist auch nicht fair für die Unternehmen, die sich bereits an die Offenlegung halten. Immerhin machen die positiven Beispiele deutlich, dass eine Offenlegung sehr wohl möglich ist und reibungslos funktionieren kann.
Ich erwarte jetzt ein konsequentes Handeln der Landesregierung, schließlich sollen nach einem aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung zukünftig auch Unternehmen mit Landesbeteiligung die Geschäftsführerbezüge offenlegen. Ich kann das nur begrüßen. Ich frage mich jedoch, wie die Landesregierung sicherstellen will, dass die Umsetzung besser als bei den Kommunen gelingt. Die Pflicht zur Offenlegung darf sich nicht zu einem Papiertiger entwickeln, sondern muss in der Praxis zu mehr Transparenz führen.“
Quelle: gruene-fraktion-mv.de

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